Freiberufler
Version vom 10:27, 12. Aug. 2012 bei RolfNeumann (Diskussion | Beiträge)
Freie Mitarbeiter - zunehmend auch als Freelancer bezeichnet - sind dagegen gekennzeichnet durch:
- Hohe Qualifikation oder Spezialisierung
- Tätigkeit als Selbstständiger. Dementsprechend ist ein freier Mitarbeiter beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender gemeldet
- Freie Gestaltung der Arbeitsbedingungen, also frei hinsichtlich Arbeitszeit und Einsatzort. Es steht ihm kein Arbeitsplatz in den Räumen des Unternehmens zu
- Keine Einbindung in die Organisationsstruktur des Unternehmens. Freie Mitarbeiter sind auch nicht weisungsgebunden
- Die Bezahlung erfolgt stundenweise auf Basis eines Dienstvertrags oder über eine pauschale Vergütung auf Basis eines Werkvertrags. Der * Freelancer erhält kein regelmäßiges, festes monatliches Einkommen
- Eigenständige Akquisition von Auftraggebern
- Tätigkeit auch für mehrere Auftraggeber
- Eigene Verantwortung für soiale Absicherung und Versteuerung der Einkünfte. Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig
- Beschäftigung entsprechend Vertrag, der im allgemeinen zeitlich definiert ist
- Ein Freelancer hat keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Kündigungsschutz, auf bezahlten Urlaub usw.
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/einsatz-freier-mitarbeiter.html