Freiberufler
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RolfNeumann  (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 10:27, 12. Aug. 2012
Freie Mitarbeiter - zunehmend auch als Freelancer bezeichnet - sind dagegen gekennzeichnet durch:
- Hohe Qualifikation oder Spezialisierung
 - Tätigkeit als Selbstständiger. Dementsprechend ist ein freier Mitarbeiter beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender gemeldet
 - Freie Gestaltung der Arbeitsbedingungen, also frei hinsichtlich Arbeitszeit und Einsatzort. Es steht ihm kein Arbeitsplatz in den Räumen des Unternehmens zu
 - Keine Einbindung in die Organisationsstruktur des Unternehmens. Freie Mitarbeiter sind auch nicht weisungsgebunden
 - Die Bezahlung erfolgt stundenweise auf Basis eines Dienstvertrags oder über eine pauschale Vergütung auf Basis eines Werkvertrags. Der * Freelancer erhält kein regelmäßiges, festes monatliches Einkommen
 - Eigenständige Akquisition von Auftraggebern
 - Tätigkeit auch für mehrere Auftraggeber
 - Eigene Verantwortung für soiale Absicherung und Versteuerung der Einkünfte. Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig
 - Beschäftigung entsprechend Vertrag, der im allgemeinen zeitlich definiert ist
 - Ein Freelancer hat keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf Kündigungsschutz, auf bezahlten Urlaub usw.
 
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/einsatz-freier-mitarbeiter.html