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Freiberufler

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Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/einsatz-freier-mitarbeiter.html
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/einsatz-freier-mitarbeiter.html
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1. Wann ist ein Mitarbeiter ein Selbstständiger?
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Als Selbstständige werden Auftragnehmer angesehen, die
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über eine eigene Verfügungsmacht hinsichtlich des Einsatzes ihrer Arbeitskraft verfügen,
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die Gestaltung ihrer Arbeit selbst bestimmen,
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ein gewisses unternehmerisches Risiko tragen, das durch größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten kompensiert wird.
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Selbständige können für mehrere Auftraggeber tätig sein, und selbst unternehmerisch tätig sein. Sind sie aber nicht persönlich sondern wirtschaftlich abhängig von ihrem Auftraggeber, dann gelten Sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige im Sinne von § 2 Nr. 9 SGB VI. Dies ist dann der Fall, wenn
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sie im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
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deren Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 400.00 EUR übersteigt,
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sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für den Auftraggeber tätig sind.

Version vom 10:31, 12. Aug. 2012

Freie Mitarbeiter - zunehmend auch als Freelancer bezeichnet - sind dagegen gekennzeichnet durch:

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/einsatz-freier-mitarbeiter.html

1. Wann ist ein Mitarbeiter ein Selbstständiger? Als Selbstständige werden Auftragnehmer angesehen, die

über eine eigene Verfügungsmacht hinsichtlich des Einsatzes ihrer Arbeitskraft verfügen, die Gestaltung ihrer Arbeit selbst bestimmen, ein gewisses unternehmerisches Risiko tragen, das durch größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten kompensiert wird. Selbständige können für mehrere Auftraggeber tätig sein, und selbst unternehmerisch tätig sein. Sind sie aber nicht persönlich sondern wirtschaftlich abhängig von ihrem Auftraggeber, dann gelten Sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige im Sinne von § 2 Nr. 9 SGB VI. Dies ist dann der Fall, wenn

sie im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, deren Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 400.00 EUR übersteigt, sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für den Auftraggeber tätig sind.